Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle geschlossenen Verträge zwischen uns, Aluvera GmbH, Mendenerstr. 32, 58675 Hemer, vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Asir Öztürk, Telefon: +49 (0) 15202701964 , E-Mail: beratung@aluvera.de, und Ihnen als unseren Kunden. Die AGB gelten unabhängig davon, ob Sie Verbraucher, Unternehmer oder Kaufmann sind.
(2) Alle zwischen Ihnen und uns im Zusammenhang mit dem geschlossenen Vertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen Verkaufsbedingungen, unserer schriftlichen Auftragsbestätigung und unserer Annahmeerklärung.
(3) Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB.
(4) Abweichende Bedingungen des Kunden akzeptieren wir nicht. Dies gilt auch, wenn wir der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprechen.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Konditionen für Lieferung und Leistung ergeben sich aus unserem Angebot und sind gemäß diesem für zwei Wochen ab Angebotsdatum gültig.
(2) Ein Vertrag kommt nicht allein mit der Annahme des übersandten bzw. ausgehändigten Angebotes zustande. Ein Angebot unsererseits stellt lediglich die Grundlage zur Abgabe einer verbindlichen Vertragserklärung (Antrag) Ihrerseits dar.
(3) Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir Ihre Bestellung durch eine Annahmeerklärung in Form einer Auftragsbestätigung, direkten Bestätigung auf dem Angebot/Bestellschein oder durch die Lieferung der bestellten Artikel bzw. Durchführung der vereinbarten Arbeiten annehmen.
(4) Bestellungen von Lieferungen ins Ausland können wir nur ab einem Mindestbestellwert berücksichtigen. Den Mindestbestellwert können Sie den bereit gestellten Preisinformationen entnehmen.
(5) Sollte die Lieferung der von Ihnen bestellten Ware nicht möglich sein, etwa weil die entsprechende Ware nicht auf Lager ist, sehen wir von einer Annahmeerklärung ab. In diesem Fall kommt ein Vertrag nicht zustande. Wir werden Sie darüber unverzüglich informieren und bereits erhaltene Gegenleistungen unverzüglich zurückerstatten.
(6) Wir behalten uns vor, Konstruktionsänderungen vorzunehmen, soweit sie handelsübliche und/oder unwesentliche Änderungen betreffen, insbesondere Verbesserungen der Ware darstellen. Es besteht jedoch keine Verpflichtung unsererseits, Änderungen an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen.
§ 3 Preise und Versandkosten
(1) Sämtliche Preisangaben in unserem Angebot sind Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, wenn nicht anders angegeben. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, verstehen sich unsere Preise ohne Montage und ohne Verpackungs- und Transportkosten, diese werden gesondert in Rechnung gestellt. Für Arbeiten an Wochenenden und Feiertagen sind wir berechtigt angemessene Zuschläge zu verlangen. Diese können Sie unserem Angebot oder den Preislisten entnehmen.
(2) Die Transportkosten sind in unseren Preisangaben angegeben bzw. werden in den Angebotsunterlagen extra ausgewiesen.
(3) Wenn wir Ihre Bestellung durch Teillieferungen erfüllen, entstehen Ihnen nur für die erste Teillieferung Versandkosten. Erfolgen die Teillieferungen auf Ihren Wunsch, berechnen wir für jede Teillieferung Versandkosten.
(4) Auf gesonderten Auftrag durch den Kunden werden wir die liefergegenständlichen Produkte gegen Transportrisiken auf Kosten des Kunden versichern.
(5) Kommt es nach Vertragsabschluss mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als vier Monaten zu Kostenerhöhungen/-senkungen kommt, behalten wir uns vor, die Preise entsprechend anzupassen. Ändern sich danach bis zur Lieferung Löhne oder Materialkosten, so sind wir (auf Verlangen gegen Nachweis) berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen/Kostensenkungen zu ändern. Der Auftraggeber ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn eine Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Ablieferung nicht nur unerheblich überschreitet.
(6) Die Zahlung ist nur durch Überweisung des entsprechenden Rechnungsbetrages möglich. Andere Zahlungsarten akzeptieren wir nicht. Bei größeren Aufträgen sind Abschlagsrechnungen durch uns möglich.
§ 4 Zahlungsbedingungen und Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
(1) Der (Teil-)Kaufpreis und die Versandkosten sind vollständig spätestens binnen 7 Tagen ab Zugang unserer Rechnung auf unser angegebenes Konto zu bezahlen, sofern nichts anders vereinbart wurde oder in der Rechnung angegeben ist.
(2) Bei Aufträgen, die eine Montageverpflichtung enthalten, ergibt sich folgende Fälligkeit von Teilbeträgen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde:
a) 90% der Auftragssumme im Voraus binnen 7 Tagen ab Auftragsbestätigung bzw. Rechnungstellung
b) 10% der Auftragssumme binnen 7 Tagen nach erfolgter Montage bzw. Rechnungstellung
(3) Sie sind nicht berechtigt, gegenüber unseren Forderungen aufzurechnen, es sei denn, Ihre Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten. Sie sind zur Aufrechnung gegenüber unseren Forderungen auch nicht berechtigt, wenn Sie Mängelrügen oder Gegenansprüche aus dem selben Kaufvertrag geltend machen.
(4) Als unser Kunde dürfen Sie ein Zurückbehaltungsrecht nur dann ausüben, wenn Ihr Gegenanspruch aus demselben Kaufvertrag herrührt.
§ 5 Lieferung und Fristen
(1) Liefertermine oder Fristen gelten als unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
(2) Eine vereinbarte Lieferfrist beginnt, soweit nicht schriftlich anders vereinbart, mit der Absendung der Auftragsbestätigung. Sie setzt jedoch voraus, dass mit dem Kunden alle kaufmännischen und technischen Fragen geklärt sind und der Kunde alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie Beibringung erforderlicher Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vereinbarte Zahlungen erfüllt hat, ansonsten verlängert sich die Lieferzeit angemessen, soweit nicht wir die Verzögerung zu vertreten haben.
(3) Die Lieferfristen sind eingehalten,
a) Bei geschuldeter Montage mit Abnahmereife der Leistung – bei der Bringschuld mit Übergabe,
b) In sonstigen Fällen, wenn der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde (Lieferung ab Werk).
c) Liefer- oder Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und von Ereignissen, die die Lieferung/Erbringung unserer Leistungen nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen (insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, auch wenn sie bei unseren Lieferanten/deren Unterlieferanten eintreten) – haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen/Terminen nicht zu vertreten.
Wir sind berechtigt, die Lieferung/Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben und wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir dem Auftraggeber baldmöglichst mitteilen.
(4) Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für Sie zumutbar ist.
(5) Treten die Unmöglichkeit/Unvermögen während des Annahmeverzugs ein oder ist der Kunde für diese Umstände verantwortlich, bleibt er zu Gegenleistung verpflichtet.
(6) Wir sind berechtigt zur Erbringung unserer Leistung Dritte einzusetzen.
§ 6 Abnahme
(1) Der Kunde ist verpflichtet nach erfolgter Montage die Abnahme zu erklären. Dafür ist ein schriftliches Abnahmeprotokoll zu erstellen.
(2) Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
(3) Als abgenommen gilt unsere Leistung auch, wenn wir Ihnen nach Fertigstellung des Werks eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt haben und Sie die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert haben.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises in unserem Eigentum. Sie sind verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, haben Sie diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
§ 8 Gewährleistung
(1) Wir haften für Sach- oder Rechtsmängel gelieferter Artikel nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften. Die Verjährungsfrist für gesetzliche Mängelansprüche beträgt zwei Jahre und beginnt mit der Ablieferung der Ware.
(2) Etwaige von uns gegebene Verkäufergarantien für bestimmte Artikel oder von den Herstellern bestimmter Artikel eingeräumte Herstellergarantien treten neben die Ansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln im Sinne von Abs. 1. Einzelheiten des Umfangs solcher Garantien ergeben sich aus den Garantiebedingungen, die den Artikeln gegebenenfalls beiliegen. Herstellergarantien/Leistungszusagen bleiben hiervon unberührt, durch die wir jedoch nicht über die Gewährleistungszeit hinaus verpflichtet werden.
§ 9 Regelungen zur Erbringung von Dienstleistungen
(1) Der Kunde hat die Möglichkeit nach Erwerb eines unserer Produkte zusätzliche Service-Leistungen unsererseits in Anspruch zu nehmen. Die angebotenen Leistungen und Preise ergeben sich aus unseren Angeboten und Preislisten.
(2) Die jeweilige Vertragslaufzeit ergibt sich aus den Angaben im Angebot/ Auftrag. Wird die Serviceleistung direkt mit dem Kauf vereinbart, endet diese automatisch nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Wird die Serviceleistung für sich alleine in Anspruch genommen und beauftragt, kann der Kunde den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Laufzeitende kündigen.
(3) Kündigt der Kunde nicht oder nicht rechtzeitig, verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit und kann vom Kunden unter Einhaltung einer Frist von einem Monat.
§ 10 Haftung
(1) Wir haften Ihnen gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
(2) In sonstigen Fällen haften wir – soweit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Kunde regelmäßig vertrauen dürfen (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 ausgeschlossen.
(3) Unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.
§ 11 Urheberrechte
Wir behalten uns an Angebotsunterlagen sowie alle Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen Eigentums- und Urheberrechte vor. Als „vertraulich“ bezeichnete Unterlagen dürfen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung an Dritte weitergegeben werden.
§ 12 Widerrufsrecht
(1) Ist der Kunde ein Verbraucher, besteht nach Zahlungseingang kein Widerrufsrecht, da es sich um eine maßangefertigte Terrassenüberdachung handelt.
(2) Handelt es sich bei dem Kunden um ein Unternehmen, besteht kein Widerrufsrecht.
§ 13 Datenschutz
(1) Der Kunde stimmt der elektronischen Datenverarbeitung seiner personenbezogenen Daten im Rahmen der nachfolgenden Regelungen, ausdrücklich zu. Kundendaten werden absolut vertraulich behandelt. Die mitgeteilten Daten des Kunden werden ausschließlich für die bedarfsgerechte Erstellung persönlicher Angebote und Beratungen sowie zu Zwecken der eigenen Marktforschung und Vertragserfüllung genutzt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.
(2) Es gelten die gesonderten Datenschutzbestimmungen auf unserer Homepage unter folgendem Link: www.aluvera.de/datenschutz
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Wenn Sie die Bestellung als Verbraucher abgegeben haben und zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land haben, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt.
(2) Wenn Sie Kaufmann sind und Ihren Sitz zum Zeitpunkt der Bestellung in Deutschland haben, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers. Im Übrigen gelten für die örtliche und die internationale Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
(3) Mündliche Zusage, Nebenabreden sowie Zusicherungen von Mitarbeitern bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Schriftform; das gilt auch für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen des jeweiligen Kaufvertrages ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Kaufvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.
Sichere Verschlüsselung. Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine Daten zwecks einer kostenlosen und unverbindlichen Beratung verarbeitet werden.